Das US-Department of Justice hat Twitter aufgefordert, alle Informationen, die Twitter über Accounts von oder zu (“registered to or associated with”)
- WikiLeaks (nicht nur @wikileaks, sondern vermutlich mehr, wobei die Interpretation von “registered to or associated with” völlig offen bleibt)
- Rop Gonggrijp (@rop_g), Niederländischer Datenschützer und Netzaktivist – seinen Namen haben sie falsch geschrieben, mit nur zwei “g”,
- Jacob Appelbaum (@ioerror), IT-Sicherheitsexperte
- Birgitta Jónsdóttir (@birgittaj) , Mitglied des isländischen Parlaments,
- Julian Assange (@JulianAssange_),
- Bradley Manning (welche Accounts, @savebradley?, @freebrad?, …), US-amerikanisches Folteropfer
vorliegen, auszuhändigen.
Dabei hat sich Twitter aus meiner Sicht vorbildlich verhalten, indem die Geheimhaltung dieser Anforderung erfolgreich angefochten wurde. Somit ist der ganze Vorgang nun öffentlich und die Betroffenen können Ihr Einspruchsrecht wahrnehmen (das ihnen das US-Justizministerium eigentlich explizit verweigern wollte).
Die Forderung umfaßt “all records and information relating to the accounts” sowie deren Korrespondenz. Dies kann man so verstehen, daß es nicht nur um die ursprünglichen Accounts, sondern auch um die damit verknüpften geht, bis hin zu den Followern.
Wikileaks vertritt diese Auffassung, allerdings halte ich es durchaus für möglich, daß diese strenge Interpretation politisch motiviert ist.
Insbesondere werden auch explizit Zahlungsinformationen angefordert, obwohl die Twitter-Nutzung bekanntermaßen kostenlos ist – neben dem Schreibfehler in Gonggrijps Namen ein weiteres Indiz für das dilettantische Vorgehen der US-Behörden.
Islands Innenminister, Ögmundur Jónasson, kritisiert das Vorgehen der US-Justiz gegen Jónsdóttir als “very odd and grave”. Der Außenminister Össur Skarphédinsson hat seinerseits angekündigt, den US-Botschafter einzubestellen.
Ein weiteres interessantes Detail: Wie die beiden Rechtsanwälte Thomas Stadler und Udo Vetter aus ihrer jeweiligen Praxis berichten, geben viel deutsche Firmen solchen Informationsbegehren auch ohne richterliche Anforderung (die hier vorliegt) einfach so statt. Beide berichten, das viele polizeiliche Anforderungen, die sie zurückgewiesen haben, dann auch nicht mit richterlichem Bescheid erneut gestellt wurden. Offensichtlich waren eine ganze Reihe fragwürdiger Anfragen dabei, die nach dem Motto “versuchen wir’s ‘mal” gestellt wurden, bei denen aber von vorneherein klar war, daß sie einer richterlichen Überprüfung nicht standhalten würden.
Von Twitters Hartnäckigkeit zum Schutz der Daten seiner Kunden könnte sich offenbar so manches Unternehmen eine Scheibe abschneiden.
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