Noch eine schöne zweite Statistik, passend zur Demo des Tages (die erste heißt “52% der Internetnutzer sorgen sich um die Freiheit im Netz”):
Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Befragung des Meinungsforschungsinstituts Allensbach in Auftrag gegeben. Wie die Grünen süffisant vermelden, lautete ihr Titel „Konservativer Markenkern: Innere Sicherheit“ und dürfte „für einige Innen– und Rechtspolitiker der Union eine bittere Nachricht“ gewesen sein:
Auf die Frage der Meinungsforscher
„Es wird derzeit darüber diskutiert, wie die sogennante Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung geregelt werden soll. Hierzu gibt es zwei Vorschläge:
Ein Vorschlag sieht vor, daß die Telefon– und Internetanbieter die Verbindungdaten der Bürger nur dann länger speichern dürfen, wenn es einen Verdacht auf eine Straftat gibt.
Der andere Vorschlag sieht vor, die Daten auch ohne Verdacht sechs Monate zu speichern. Welchen Vorschlag würden Sie befürworten?“
antworteten
- 19% der Befragten „Auch ohne Verdacht“
- 66% der Befragten „Nur bei Verdacht“ (davon Anhänger der CDU/CSU 56%!)
- 15% der Befragten unentschieden/keine Angaben
Ich vermute ja, daß bei den 15% “unentschieden/keine Angaben” auch diejenigen mit der Antwort “weder-noch” dabei sind.
Der Analyse der Grünen
„Anhand dieses eindeutigen Votums der deutschen Öffentlichkeit in Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird die hohe Ideologisierung um die Frage der Vorratsdatenspeicherung auf Seiten der Befürworter bei CDU/CSU und SPD deutlich.“
und ihrer Forderung
„Wir fordern die Bundesregierung noch einmal dazu auf, sich endlich von ihrem Weg eines verfassungsrechtlichen Dammbruchs der Präventivüberwachung abzuwenden.“
habe ich nichts hinzuzufügen.
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2 Kommentare
Ein Beispiel für die im Artikel angesprochene hohe Ideologiserung der Vorratsdatenspeicherung bei der SPD:
Der gerade wegen seines gepflegten Umgangsstils massiv in Kritik stehende SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy möchte mit der Vorratsdatenspeicherung als “konkretes und reales Beispiel” gerne ermitteln, wer “auf meinen Namen […] bei einem recht bekannten Flensburger Erotik-Versand eine künstliche Vagina bestellt” hat, wie er auf Abgeordnetenwatch schreibt.
Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte einen Monat vor Edathys Antwort entschieden, die Vorratsdatenspeicherung müsse auf genau spezifizierte Fälle schwerster Kriminalität und schwerer Gefahren beschränkt bleiben.
Leider gilt nach wie vor
Telepolis berichtet nun auch, unter dem Titel “Plastikvagina als Holzhammer – Wie Sebastian Edathy die Vorratsdatenspeicherung rechtfertigt”.